EXISTENZGRÜNDUNG

Mit dem Sprung in die Selbständigkeit wird eine bedeutende Entscheidung für das ganze Leben gefällt. Aus diesem Grund ist dieser Schritt reiflich zu durchdenken und gut vorzubereiten. Wir unterstützen Sie gern dabei und bieten Ihnen Beratungen an, für die sie einen Zuschuss in Höhe von 50 % bis zu 75% erhalten können.

 

Gründungsberatung (Vorgründungsberatung)

Bevor Sie sich selbständig machen:

Der Freistaat Sachsen gewährt einen Zuschuss in Höhe von pauschal 400 € je Tagewerk (500 € bei Nachfolgeregelungen) bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Den Zuschuss zum Beraterhonorar gibt es von der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Wir unterstützen Sie bei der Lösung folgender Schwerpunkte:

 

· Überarbeitung/ Weiterentwicklung Ihres Gründungs- bzw. 

   Unternehmenskonzepts

· Sicherung und Optimierung der Finanzierung

· Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts

· Markterschließung

· Standortsuche

· Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien

· Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau

 

Förderung unternehmerischen Know-hows

Sie sind bereits selbständig.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Fördersätze:     
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),  

60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,     
90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort       

 

Unternehmensart      Bemessungsgrundlage   Fördersatz   max. Zuschuss

Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt

                                                                         4.000 Euro                  80 %              3.200 Euro     
                                                                                                             60 %              2.400 Euro     
                                                                                                             50 %              2.000 Euro     
 Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung   

                                                                         3.000 Euro                   80 %             2.400 Euro     
                                                                                                              60 %            1.800 Euro     
                                                                                                              50 %            1.500 Euro     
Unternehmen in Schwierigkeiten    
 

                                                                         3.000 Euro                    90 %            2.700 Euro     


 

Gern beraten wir Sie individuell zu Ihrem Vorhaben und unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Zuschüsse. Treten Sie mit uns in Kontakt.